Wer in Schweden privat eine Drohne fliegen lässt, braucht künftig eine Genehmigung für die Kamera. Die Regulierungen nehmen in vielen Staaten zu, ist das Ende schon nahe?

Mit den Aufkommen der Quadrocopter und den fallenden Preisen hat sich diese Technik rasant verbreitet. Waren früher noch ein Hubschrauber oder Flugzeug für Luftbilder notwendig, konnte nun plötzlich Jeder solche Aufnahmen machen.

Ein tolles Hobby, das ganz verschiedene Leute anspricht. Vom technisch versierten Bastler bis zum Hobby-Filmer. Die automatische Stabilisierung der Kamera und des Quadrocopters machen Aufnahmen möglich, die sonst nur mit großem technischen Aufwand zu erreichen waren.

Kamera-Drohnen praktisch verboten

Doch das scheint sich nun langsam dem Ende zu zuneigen. Zumindest in Schweden, wobei ich mir aber gut vorstellen kann, dass andere Staaten mit ähnlichen Regelungen folgen werden. Bisher ist es dort aber auch noch kein Gesetz, sondern „nur“ eine Gerichtsentscheidung.

Luftaufnahme
Mit solchen Aufnahmen ist vielleicht bald schon vorbei

In einem von der Datenschutzbehörde angestrengtem Verfahren hat das oberste Verwaltungsgericht in Schweden entschieden, dass die Kameras an QuadroCoptern als Überwachungskameras einzustufen sind.

In der Folge dürfen solche Kameras nur noch mit einer Genehmigung eingesetzt werden. Die beiden erlaubten Einsatzgebiete sind Verbrechensbekämpfung und Unfallvermeidung. Die Begründung ist eigentümlich. Der Kameras an Drohnen können per Fernbedienung gesteuert werden, der Betreiber ist also nicht in direkter Umgebung.

Bei Dashboard-Kameras oder ActionCams an Fahrrädern ist das anders, daher sind diese auch erlaubt.

Kameradrohnen sind damit im Prinzip pauschal in Schweden verboten. Ihr Einsatz ist nur noch mit Sondergenehmigung möglich. Natürlich haben sich schon die einschlägigen Verbände beschwert und wollen in Revision gehen.

Mehr Regeln in vielen Staaten

Die Regulierungen bezüglich der Drohnen nehmen international immer mehr zu. So denkt man in den USA darüber nach, eine Art Führerschein einzuführen. Jede Drohne soll demnach mit einer Kennzeichnung versehen sein, so dass sie ihrem Besitzer zugeordnet werden kann. Das setzt natürlich wiederum eine Registrierung aller Drohnen-Besitzer voraus.

Manche dieser Maßnahmen sind durchaus verständlich, nach den Dingen, die so mit Drohnen passieren. Verletzte durch abgestürzte QuadroCopter, Gefährdung des Flugverkehrs, Eindringen in die Privatsphäre von Nachbarn und anderen Personen.

Idiotien weniger sorgen für Ärger

Wie immer muss die Mehrheit der friedlich ihrem Hobby nachgehenden Drohnen-Flieger für die Idiotien einer Minderheit büßen. Während die Allermeisten einfach nur schöne Aufnahmen machen wollen oder interessante Perspektiven suchen, gehen einige wenige zu weit.

Diese lassen die Kameradrohnen über den Grundstücken von Fremden kreisen und filmen Sonnenbadende. Sie lassen die Drohne in der Stadt fliegen und riskieren Abstürze. Oder kreisen gar in der Nähe von Flughäfen.

In Deutschland wird derzeit hauptsächlich über spezielle Haftpflicht-Versicherungen und ähnliche Reglementierungen diskutiert. Aber es steht durchaus zu befürchten, dass weitere strengere Regelungen erlassen werden. Manche davon, wie jetzt in Schweden machen im Prinzip Schluss mit dem Drohnen-Hobby.

Ende eines Hobbies und einer Industrie

Der Branchenverband UAS in Schweden spricht dementsprechend auch schon von der Vernichtung eines ganzen Industriezweiges. Bisher ist nämlich komplett unklar, ob Anwendungsgebiete wie Bau und Architektur, Medizin und Sicherheit oder auch der Landwirtschaft von dem Verbot ausgenommen werden.

Kamera-Drohnen haben deutlich mehr Einsatzgebiete als schöne Landschaft-Überflüge und Bilder vom FKK-Strand.


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